Gebühren

Notarkosten

Maßgeblich für die Notarkosten ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren richten sich hiernach nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars, sondern sind nach dem jeweiligen Geschäftswert gestaffelt. Für Rückfragen betreffend die jeweiligen Gebührensätze bzw. Gebührenhöhe stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne jederzeit zur Verfügung.

Rechtsanwaltskosten

Sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wird, gilt das Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG), so dass sich die vom Gesetzgeber festgelegten Gebührentatbestände nach dem jeweiligen Gegenstandswert bzw. Streitwert richten. Dies gilt grundsätzlich für die außergerichtliche wie auch die gerichtliche Tätigkeit. Bei jeder Mandatsübernahme wird von uns überprüft, ob Ihrerseits ein Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe besteht bzw. die mit unserer Beauftragung einhergehenden Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

 

Ihre Rechtsanwälte-Saarn